Hausordnung / Mietbedingungen

1. Übergabe/Abnahme

  • Die Hütte wird dem Mieter gereinigt übergeben.
  • Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Hütte dem Eigentümer im selben Zustand zurückgegeben wird.
  • Das Geschirr und Mobiliar ist gereinigt am Ort der Übernahme unterzubringen.
  • Die Aschenbehälter sind zu leeren und Kehrichtsäcke durch den Mieter zu entsorgen.
  • Mängel und Schäden sind in jedem Fall unaufgefordert zu melden. Die Kosten für mutwillig herbeigeführte oder selbst verursachte Schäden übernimmt der Mieter.

2. Benützung

  • Im Mietpreis inbegriffen sind:
    Die Benützung des Geschirrs (Teller, Besteck, Gläser, Servicegeschirr, etc.), Kochherd, Grilleinrichtungen inkl. Gasflaschen, Strom, Wasser und Geschirrspüler.
  • Dekorationsmaterial, Kehrrichtabfallsäcke sind vom Mieter zu beschaffen und zu entsorgen.
  • Das Anbringen von Nägeln, Schrauben, Hacken usw. in die Decke, Holzverkleidung, Wände und Balken ist zu unterlassen.
  • Kein ausschütten von Wasser mit Reinigungsmitteln in der Wiese
  • Die Höchstbelegung beträgt 60 Personen. Eine eventuelle Mehrbelegung sowie das zusätzliche Errichten von Zelten oder ähnlichem auf dem Grundstück, sind mit dem Eigentümer vor der Reservationsbestätigung abzusprechen.

3. Reinigung

  • Die Räumlichkeiten sind nach der Benutzung durch den Mieter zu reinigen. Die dafür zu Verfügung stehenden Geräte befinden sich im Geräteraum.
  • Öffnen Sie einige Fenster und Türen und lüften Sie die Räumlichkeiten nach Ihrem Anlass gut durch.
  • Tische, Bänke und Stühle sind an die dafür vorgesehenen Plätze zu versorgen.
  • Die Küchenkombination ist gut zu reinigen. Alle Artikel sind aus den Kühlschränken zu entfernen.
  • Der Reinigung des Grills ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Benutzen Sie nur dafür geeignete Reinigungsutensilien. Lesen Sie dazu die Anleitung beim Grill!

4. Sicherheit*

  • Dem Brandschutz ist volle Aufmerksamkeit zu schenken. Keine unbeaufsichtigten Kerzen in der Hütte.
  • Das Rauchen in den gekennzeichneten Räumen ist verboten.
  • Lesen Sie vor dem Gebrauch des Grills unbedingt die Bedienungsanleitung.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk im Umkreis von 100 Meter sowie das Entfachen von Feuer im Freien ist untersagt.
  • Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Kinder nicht in einem der zwei Dachböden aufhalten. Es wird jede Haftung abgelehnt.

5. Lärm*

  • Lautsprecheranlagen und elektronisch verstärkte Musik dürfen, der Tages-/Nacht-Zeit entsprechend, in angemessener Lautstärke betrieben werden.
  • Zusätzliche Generatoren oder Beleuchtungsanlagen im Freien sind untersagt.

6. Umschwung

  • Das Grundstück und die nähere Umgebung (Weg bis zur Kirche Wetzwil) sind während und nach Beendigung Ihres Anlasses sauber zu halten. Allfällige herumliegende Flaschen oder anderer Abfall sind einzusammeln und zu entsorgen.
  • Sollten sich während Ihrem Anlass Tiere auf dem Grundstück aufhalten, sind deren Verunreinigungen zu entfernen.

7. Parkplätze/Zufahrt

  • Es sind grundsätzlich die Parkplätze bei der Kirche Wetzwil zu benützen (300m). Das Parkieren auf dem Grundstück (Bobbahn) ist für den Mieter und 2 weitere Fahrzeuge erlaubt.
    Weitere Parkplätze befinden sich an der Forchstrasse, Ecke Herrenweg.
  • Das Parkieren auf der Wiese zu unterlassen.
  • Die Fahrten zum Grundstück sind auf ein Minimum zu beschränken. Es ist das Schritt-Tempo einzuhalten.
  • Während den Wintermonaten ist die Zufahrt zur Schärer-Hütte möglicherweise erschwert.

8. Kosten/Pauschalen

  • Mietkosten: gemäss Abmachung mit dem Eigentümer
  • Bei mangelhafter Reinigung durch den Mieter, wird für eine Nachreinigung durch den Eigentümer 200.— in Rechnung gestellt
  • Fehlendes oder beschädigtes Material wird nach Aufwand verrechnet.
  • Entsorgen von Abfall (falls vom Mieter zurückgelassen) CHF 10.—/35 Liter

9. Reservation

  • Die Reservation wird schriftlich oder mündlich bestätigt. Mit der Reservation werden die Mietbedingungen und die Hausordnung anerkannt.
  • Keine Vermietung an Jugendliche unter 18 Jahren.

10. Verwaltung/Eigentümer:

  • Geschwister Schärer, Grütstrasse 67, 8704 Herrliberg
    • Telefon 044 915 36 50
    • Mobile 079 438 90 12

 *Im Weiteren ist die Polizeiverordnung Herrliberg zu beachten.

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Kontakt

Alwin Schärer
Mobile: 079 438 90 12
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Adrian Schärer
Mobile: 079 406 43 81
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